Jahresarbeitsverdienst

Jahresarbeitsverdienst
in der Sozialversicherung das gesamte  Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres für seine geleisteten Dienste aus versicherungspflichtiger Beschäftigung bezieht. In den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich berechnet.
I. Krankenversicherung:Ermittlung des zukünftigen J. notwendig, weil die Versicherungspflicht der Arbeiter und Angestellten davon abhängig ist, dass der J. die in § 6 I Nr. 1 SGB V festgesetzte Grenze (Jahresarbeitsverdienstgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zum 1. Januar eines jeden Jahres neu zu bestimmen. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt.
- Bei der Ermittlung des für die Versicherungspflicht eines Angestellten maßgebenden regelmäßigen J. ist jeweils von den zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zustehenden Bezügen auszugehen. Dies gilt auch dann, wenn Beschäftigungsverhältnisse von vornherein für kürzere Zeitdauer als ein Jahr abgeschlossen werden. Bei schwankenden Bezügen wird der voraussichtliche J. im Voraus gewissenhaft geschätzt; die darauf beruhende Entscheidung über die Versicherungspflicht gilt, bis die Schätzungsgrundlage sich ändert.
- Eine nachträgliche Berichtigung unterbleibt, falls der tatsächliche Verdienst des Jahres hinter dem schätzungsweise angenommenen zurück bleibt oder diesen übersteigt.
II. Unfallversicherung:Die Leistungen der Unfallversicherungen werden nach dem J. berechnet. Als J. gilt das Arbeitseinkommen des Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall (§§ 81 ff. SGB VII). Auch ein außerhalb des Unfallbetriebes erzieltes Arbeitseinkommen muss berücksichtigt werden. Maßgebend ist stets der Bruttoarbeitsverdienst.
- Der J. beträgt für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 Prozent, bei ab dem 18. Lebensjahr eingetretenen Versicherungsfall 60 Prozent der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (§ 85 SGB VII).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Jahresarbeitsverdienst — Jahresarbeitsverdienst,   das im Kalenderjahr bezogene gesamte Entgelt, häufig Bemessungsgrundlage für Beiträge und Leistungen, besonders im Steuerrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutsam …   Universal-Lexikon

  • Jahreslohn — ⇡ Jahresarbeitsverdienst …   Lexikon der Economics

  • Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Invalidenversicherung [1] — Invalidenversicherung, Teil der Arbeiterversicherung (Bd. 1, S. 275), durch Gesetz vom 22. Juni 1889 (in revidierter Fassung als Invalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 [2] erlassen) im Deutschen Reiche eingeführt, bezweckt Sicherstellung… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gesetzliche Unfallversicherung (Deutschland) — Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland — Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung, sie ist ein „Versicherungszweig“. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von… …   Deutsch Wikipedia

  • JAV — steht als Abkürzung für: Jahresarbeitsverdienst Jakobshavn, als IATA Code des Flughafens der drittgrößten Stadt Grönlands; siehe Ilulissat Japanese Adult Video, englisch für Japanische Pornografie Jordan Aviation (ICAO Code), eine jordanische… …   Deutsch Wikipedia

  • Verletztenrente — Versicherte Arbeitnehmer, deren Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist (MdE), erhalten in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Verletztenrente. Eine Ausnahme gilt bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungskosten — Alle Kosten, die nicht in der Produktion oder der Leistungserbringung an Kunden (Externe) anfallen und die der Verwaltung des Unternehmens zuzuschreiben sind, nennt man Verwaltungskosten. Da diese Kosten nicht einem Produkt oder einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”